Zunächst muss unbedingt die Zustimmung des Vermieters erfolgen.
Da eine Wohnung nicht dem eigentlichen Zweck der Nutzung entfremdet werden darf oder überbelegt sein soll, sollte man dies sicherstellen. Außer diesen Argumenten kann der Vermieter einer Zustimmung zur Untervermietung in der Regel nichts entgegen bringen.
Wenn man für längere Zeit verreist und seine Wohnung nicht unbeaufsichtigt lassen will, kann man temporär einen Untermieter hinzuziehen. Dieser kann die Wohnung während der Abwesenheit des Hauptmieters betreuen.
Die Hausratversicherung kommt in der Regel während der Abwesenheit des Hauptmieters für Brand-, Leitungswasser- und Diebstahlschäden auf. Werden allerdings Schäden vom Untermieter verursacht, die unter die Haftpflicht fallen, übernimmt nicht jede Versicherung die Regulierung der Schäden.
Es ist allgemein empfehlenswert, alle Abmachungen mit dem Unter- und Vermieter schriftlich festzuhalten.
Auch für den Untermieter gibt es einige Dinge zu beachten.
Für den Untermieter ist der Vertragspartner der Hauptmieter und nicht dessen Vermieter. Man sollte, bevor man beim Hauptmieter einzieht, unbedingt sicher gehen, dass dieser beim Vermieter eine Untermietserlaubnis eingeholt hat.
Wenn beim Nutzen der Wohnung ein Schaden an einer Leihgabe entsteht, kommt hierfür nicht die Versicherung des Hauptmieters auf, sondern die des Nutzers mit der Leihgabe.
Ist der Mietvertrag für eine befristete Dauer und der genaue Auszugszeitpunkt nicht klar, könnte man hier eine Befristung einsetzen mit der Option zur Verlängerung.